12.12.2011 - Ratsfraktion beantragt optimiertes Personalkonzept für Stadtverwaltung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Rat der Stadt Porta Westfalica:

Der Rat möge beschließen, dass die Verwaltungsspitze auf Basis der bisherigen Gutachten der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bis zum 31.03.2012 ein Personalkonzept für den Zeit­raum 2012 – 2016 vorlegt inklusive sämtlicher Optimierungspotentiale und Rationalisie­rungsmöglichkeiten. Das Personalkonzept beinhaltet eine aktualisierte Personalplanung und zeigt die absehbare Fluktuation sowie geplante Qualifizierungsmaßnahmen auf.

Um die finanzielle Sanierung unserer Kommune unter den Vorgaben des Stärkungspaktes Stadtfinanzen voranzubringen, müssen die Verbesserungspotentiale in den Bereichen Personal und Infrastruktur gezielt genutzt werden. Ziele des Personalkonzepts sind daher vor allem:

    • Eine ausgewogene und systematische Personalplanung. Aufzuzeigen ist, welche Bereiche zurzeit nach objektiven Kriterien über- und unterbesetzt sind. Vermieden werden sollen Kürzungen nach der „Rasenmähermethode".
  • Ein signifikanter Beitrag zu den Sparzielen der Stadt Porta Westfalica, insbesondere durch den Abbau von Bürokratie, schlankere Prozesse, die Zusammenlegung von Führungsaufgaben, Einsparungen durch interkommunale Zusammenarbeit und sonstige Optimierungsmaßnahmen. Maximal ein Drittel der Einsparungen sollen aus Leistungsreduzierungen (Einschränkung oder Wegfall von Leistungen und Angeboten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten) resultieren. Die Priorisierung bei der Leistungsreduzierung erfolgt durch den Rat der Stadt Porta Westfalica im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Entsprechende Vorschläge sind daher dem Rat vorzule­gen und von diesen beschließen zu lassen.

 

Betriebsbedingte Kündigungen können nicht ausgeschlossen werden, sollen jedoch vermieden werden, wo dies möglich ist. Verlassen Mitarbeiter die Verwaltung (z. B. aufgrund von Ruhestand oder durch natürliche Personalfluktuation), sollen freie Mitarbeiter umgesetzt und entsprechend qualifiziert werden. Alle Neueinstellungen sind durch den Rat zu genehmigen, dies gilt auch für befristete Einstellungen.

Werden zuvor ausgelagerte Tätigkeiten und Funktionen zukünftig von internen Mitarbeitern ausgeübt (Insourcing), so sind die eingesparten Dienstleistungskosten als Ersparnis im Personalbereich auszulegen. Wenn umgekehrt Funktionen ausgelagert werden, müssen die daraus resultierenden Kosten des Dienstleisters ebenfalls mit dem Personalhaushalt verrechnet werden.

Über Fortschritte und neue Entwicklungen ist in jeder Ratssitzung nach dem 31.03.2012 zu berichten.

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